Christoph Weber
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Luxemburger Straße 292
50937 Köln
0221 78 999 12
0177 52 12 886
Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. In diesem Stadium finden aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verdachts Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft unter Mithilfe der Polizei gegen die beschuldigte Person statt. Das Ermittlungsverfahren beendet die Staatsanwaltschaft entweder durch Einstellung des Verfahrens, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder mit Anklageerhebung.
Im Falle der Anklageerhebung kommt es zum Zwischenverfahren. Hier entscheidet das Gericht, ob es zur Hauptverhandlung gegen den Angeschuldigten kommt oder nicht.
Kernstück des Hauptverfahrens ist die in der Regel öffentliche Hauptverhandlung. Auch hier steht der Strafverteidiger seinem Mandanten zur Seite. Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden, zum Beispiel Berufung. Gegen im Strafbefehlsverfahren ergangene Strafbefehle kann mittels Einlegung eines Einspruchs vorgegangen werden.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten schließt sich das Vollstreckungsverfahren an.
Meist sind die Betroffenen mangels juristischer Fachkenntnisse speziell im Strafrecht nicht in der Lage, ihre Rechte umfassend zu wahren. Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto mehr Einfluss kann er im Sinne des Mandanten auf den Gang des Strafverfahrens nehmen.
In jedem Verfahrensstadium liegt meine Aufgabe in der Wahrung Ihrer Rechte.
Sie haben ein Recht auf Verteidigung.
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