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Straf­verfahren

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungs­verfahren. In diesem Stadium finden aufgrund eines straf­rechtlich relevanten Verdachts Er­mittlungen durch die Staats­anwalt­schaft unter Mit­hilfe der Polizei gegen die beschuldigte Person statt. Das Ermittlungs­verfahren beendet die Staats­anwalt­schaft entweder durch Ein­stellung des Verfahrens, Antrag auf Erlass eines Straf­befehls oder mit Anklage­erhebung.

Im Falle der Anklage­erhebung kommt es zum Zwischen­ver­fah­ren. Hier entscheidet das Gericht, ob es zur Haupt­verhandlung gegen den Ange­schuldigten kommt oder nicht.

Kernstück des Haupt­verfahrens ist die in der Regel öffentliche Haupt­verhandlung. Auch hier steht der Straf­verteidiger seinem Mandanten zur Seite. Gegen Urteile können Rechts­mittel eingelegt werden, zum Beispiel Berufung. Gegen im Straf­befehls­verfahren ergangene Straf­befehle kann mittels Ein­legung eines Ein­spruchs vorgegangen werden.

Im Falle einer rechtskräftigen Ver­urteilung des Ange­klagten schließt sich das Voll­streckungs­verfahren an.

Meist sind die Betroffenen mangels juris­tischer Fach­kenntnisse speziell im Strafrecht nicht in der Lage, ihre Rechte umfassend zu wahren. Je früher ein Straf­verteidiger beauf­tragt wird, desto mehr Einfluss kann er im Sinne des Mandanten auf den Gang des Straf­verfahrens nehmen.

In jedem Verfahrens­stadium liegt meine Aufgabe in der Wahrung Ihrer Rechte.

Sie haben ein Recht auf Verteidigung.

Justitia Strafanwalt Weber

Christoph Weber

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Luxemburger Straße 292

50937 Köln

 

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0177 52 12 886

Strafanwalt Christoph Weber Köln